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Für den Inhalt verantwortlich: ©: Techniker Krankenkasse, HIS-Institut für Hochschulentwicklung und die Mitglieder des Steuerungskreises Universität Rostock, Universität Paderborn, Technische Universität Ilmenau 2022
1.1 Struktur-Aufbau | ||||||||||||
Aspekte von Gesundheits-management | Qualitätskriterium (Erläuterung) | Möglichkeiten der qualitativen Erfassung oder Beschreibung - Welche (Rahmen-)Bedingungen müssen vorhanden sein (damit der Aspekt positiv wirken kann)? - Welche Art der Ausprägung sollte beachtet bzw. umgesetzt sein? | Beurteilung (nur intern) | Bemerkungsfeld (individuell bei Bedarf durch die Einrichtung ausfüllbar) | Umsetzungsgrad | |||||||
Inhaltliche Beschreibung für das Qualitätskriterium (Auswahl) | beabsichtigt | zur Zeit nicht beabsichtigt | nicht geplant | in Planung | begonnen | zum Teil umgesetzt | voll umgesetzt | % (0%, 25%, 50%, 75%, 100%) | ||||
1.1 Aufbauorganisation | 1.1.1. Policy (Strategie/Leitbild) mit Blick auf Gesundheit von Mitarbeitenden (BGM) und/oder Studierenden (SGM) (Grundsatz/Strategie/Leitlinie) | Offizielle und formelle Elemente einer Policy (Strategie/eines Leitbildes) sind vorhanden. | ||||||||||
SGM: Ziele für die Gesundheit der Zielgruppen ((z. B. für Studierende: Studierfähigkeit mit Engagement im Studium & gute Prüfungsleistungen) sind in einer Policy (Leitbild/Strategie) mit aufgeführt. Grundgedanke dafür: Nur ein gesunder Mensch (physisch & psychisch) kann die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen. | ||||||||||||
BGM: Ziele für die Gesundheit der Zielgruppen (z. B. Beschäftigte) sind in einer Policy (Leitbild/Strategie) mit aufgeführt. Grundgedanke dafür: Nur ein gesunder Mensch (physisch & psychisch) kann die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen. | ||||||||||||
SGM: Das Thema Gesundheit ist in Bezug in die Prozesse innerhalb der Hochschule (Prozesse mit Relevanz für Studierende) berücksichtigt, aufgenommen sowie verankert. | ||||||||||||
BGM: Das Thema Gesundheit ist in Bezug auf die Prozesse innerhalb der Hochschule (Prozesse mit Refevanz für Beschäftigte) berücksichtigt, aufgenommen und verankert. | ||||||||||||
Der Prozessansatz steht vor dem Projektansatz. (Es wird mehr in Prozessen als in einzelnen Projekten gedacht.) | ||||||||||||
Eigene Leitlinien (Leitbild/Strategien) in der Hochschule und/oder des Gesundheitsmanagements in der Hochschule nehmen Bezug auf externe Strategien/Chartas z.B. Gütekriterien für Gesundheitsfördernde Hochschulen, Okanagan Charta. | ||||||||||||
In einem Leitbild der Hochschule werden die Querschnittsthemen (z. B. Gesundheit, Inklusion, Diversity, Nachhaltigkeit) benannt. | ||||||||||||
In dem Leitbild wird auf die Synergien und Verzahnung der Themen (Querschnittsthemen z.B. Gesundheit, Inklusion, Diversity, Nachhaltigkeit) Bezug genommen. | ||||||||||||
Auf die Besonderheiten und Spezifika der eigenen Hochschule wird auch bei einer Policy (Strategie/Leitbild) zur Gesundheit eingegangen und Bezug genommen. | ||||||||||||
BGM: Es erfolgt eine Berücksichtigung und Einbezug des Gesundheitsmanagements u.a. bei - Dienstvereinbarungen (Mitarbeitenden). | ||||||||||||
BGM: Es erfolgt eine Berücksichtigung und Einbezug des Gesundheitsmanagements u.a. bei - Führungskräfterichtlinien, Führungskultur und -schulungen - Instrumenten der Personalentwicklung. | ||||||||||||
Es erfolgt eine Berücksichtigung und Einbezug des Gesundheitsmanagements u.a. bei - Berufungen z.B. auch als Bestandteil der Ausschreibung. | ||||||||||||
1.1.2. Strukturelle Einbindung der Hochschulleitung: Eine Hochschulleitung wird informiert und in strukturelle Entscheidungen eingebunden (Präsident:in/Rektor:in, Kanzler:in/studentische:r Prorektor:in). | Die Hochschulleitung beteiligt sich aktiv, u.a. dass Sie eine Vorbildfunktion wahrnimmt und stellt Glaubhaftigkeit her. | |||||||||||
Die strukturelle Einbindung der Hochschulleitungsebene erfolgt verbindlich und in einem regelmäßigen (z.B. jährlichen) Rhythmus. | ||||||||||||
SGM: Die Hochschulleitung unterstützt die SGM-Koordination (z.B. durch ihre Beteiligung und Einbindung an Gremienesitzungen, Beauftragungen). | ||||||||||||
BGM: Die Hochschulleitung unterstützt die BGM-Koordination (z.B. durch ihre Beteiligung und Einbindung an Gremienesitzungen, Beauftragungen). | ||||||||||||
Der/Die Präsident:in/Rektor:in bzw. Hochschulleitung stellt einen Transfer des Themas Gesundheit/Gesundheitsmanagements in die Bereiche Forschung und Lehre sicher. | ||||||||||||
SGM: Die Gesundheitsförderung von Studierenden ist Teil der Regelkommunikation, z. B. Dekan(-ats)-Runde, Senat. | ||||||||||||
BGM: Die Gesundheitsförderung von Mitarbeitenden ist Teil der Regelkommunikation, z. B. Dekan(-ats)-Runde, Senat. | ||||||||||||
SGM: Die Lehrenden und weitere Funktionsträger:innen wie z. B. Studiendekan:innen und Prorektor:innen werden z. B. im Rahmen von Richtlinien und als Multiplikator:innen einbezogen. | ||||||||||||
BGM: Die Vorgesetzten sowie weitere Funktionsträger:innen, wie z. B. Prorektor:innen werden, z. B. im Rahmen von Richtlinien und als Multiplikator:innen einbezogen. | ||||||||||||
Die Hochschulleitung macht Regelungen z. B. im Rahmen von Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement verbindlich (z. B. Dienstvereinbarung, Betriebsvereinbarung zu Thema Sucht oder Mobbing o. ä., Vereinbarungen mit Studierendenschaft). | ||||||||||||
1.1.3. Ressourcen: Die Hochschule hat dem Aufgabenbereich Gesundheitsförderung für die eigenverantwortliche Ausgabe von Sach- und Personalkosten Mittel zugewiesen. | Ein eigenens (Sachmittel)Budget ist vorhanden und kann eigenverantwortlich verwendet werden. | |||||||||||
Es erfolgt eine Mittelzuweisung aus Haushaltsmitteln (keine Drittmittelfinanzierung). | ||||||||||||
Für das Gesundheitsmanagement ist eine zentrale Anlaufstelle (z.B. Anlaufpunkt, Büro) eingerichtet. | ||||||||||||
Wenn sich das Gesundheitsmanagement im Projektstatus befindet: Die Gestaltung des Gesundheitsmanagements ist auf eine erforderliche Nachhaltigkeit in der Projektfortführung ausgerichtet. Dieses auch über ressourcenbegrenzte Projektlaufzeiten hinaus. Eine Verstetigung wird angestrebt. | ||||||||||||
Wenn das Gesundheitsmanagement verstetigt ist: Die vorhandenen Ressourcen erlauben und unterstützen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (im Sinne einer nachhaltigen Gestaltung des Gesundheitsmanagements). | ||||||||||||
Die Personalmittel sind unbefristet gewährleistet. | ||||||||||||
Der Einsatz der Personalmittel erfolgt auschließlich für Aufgaben im Gesundheitsmanagement (z.B. Leitung, Koordination). | ||||||||||||
Für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten und Unterstützung der digitalen Transformation in der Arbeits- und Studienzeit sind personelle Ressourcen, die über digitale Kompetenzen verfügen, vorhanden und können genutzt werden. | ||||||||||||
Die Beschäftigung von Hilfskräften, Honorarkräften oder Praktikant:innen in Pflichtpraktika ist möglich. | ||||||||||||
1.1.4. Koordinator:in und personelle Verankerung: Die Hochschule hat eine Person hauptamtlich für die Koordination der Gesundheitsförderung/des Gesundheitsmanagements eingestellt. Zu den Aufgaben und Fähigkeiten gehören u.a.: Strategieplanung, Projektmanagement, Koordinations- und Managementfunktion, Maßnahmenverfolgung, Steuerung, Netzwerkfunktion, Moderation und Beratungskompetenz. | Eine Tätigkeitsbeschreibung ist vorhanden. | |||||||||||
Die/Der Koordinator:in hat eine wissenschaftliche Ausbildung und Berufserfahrung ist vorhanden (Gesundheitswissenschaftliches Studium oder Vergleichbares) | ||||||||||||
Die Stelle ist möglichst unbefristet bzw. eine Entfristung wird angestrebt. | ||||||||||||
Es ist eine direkte Legitimation für die Aufgabenerledigung durch die Hochschulleitung (unabhängig von der Anbindung an die Organisation) gegeben. | ||||||||||||
Es erfolgt eine regelmäßige Rückkoppelung zur Hochschulleitung. | ||||||||||||
SGM: Es erfolgt eine regelmäßige Rückkoppelung zur Studierendenvertretung. | ||||||||||||
BGM: Es erfolgt eine regelmäßige Rückkoppelung zur Personalvertretung. | ||||||||||||
SGM: Ein Zugang zu Hochschulgremien ist gewährleistet (z. B. Senat/AStA-SGM; Fachschaften). | ||||||||||||
BGM: Ein Zugang zu Hochschulgremien ist gewährleistet (z. B. Senat). | ||||||||||||
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für den/die Koordinator:in sind gewährleistet. | ||||||||||||
Eine externe Projektberatung ist möglich bzw. wird unterstützt. | ||||||||||||
1.1.5. Gremien bzw. Arbeitskreise: Die Hochschule hat Gremien einberufen, die strategische und/oder operative Aufgaben erledigen. | SGM: Strategische Aufgaben: Teilnehmende an den Gremien sind Fach- und Interessenvertreter:innen, Hochschulverantwortliche sowie Schlüsselpersonen aller relevanten Gruppen der Hochschule sowie relevante externe Gruppen (z. B. Gesundheitskoordination, Betriebsärzt:innen, Hochschulsport, spezielle Beauftragte, AStA, weitere Studierendenvertretungen, Fachschaftsvertreter:innen) | |||||||||||
BGM: Strategische Aufgaben: Teilnehmende an den Gremien sind Fach- und Interessenvertreter:innen, Hochschulverantwortliche sowie Schlüsselpersonen aller relevanten Gruppen der Hochschule sowie relevante externe Gruppen (z. B. Gesundheitskoordination, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen, Hochschulsport, spezielle Beauftragte, Personalrat) | ||||||||||||
Eine Entscheidungskompetenz in den Gremien ist vorhanden (Strategieentwicklung). | ||||||||||||
Schnittstellen zu anderen Gremien und Arbeitskreisen sind definiert (z. B. Ausschuss für Arbeitssicherheit, Inklusion, Diversity, Nachhaltigkeit). | ||||||||||||
Synergien zu bereits existierenden Gremien und weiteren Querschnittsthemen (z. B. Diversity, Inklusion, Nachhaltigkeit), die eine thematische/inhaltliche Schnittstelle darstellen, werden genutzt. | ||||||||||||
Es erfolgt ein aktiver Austausch mit weiteren (Querschnitts-)Beauftragten (z. B. Gleichstellung, Diversity, Nachhaltigkeit). | ||||||||||||
Operative Aufgaben: Die Arbeitsweise zur Bearbeitung der Aufgaben erfolgt in Abhängigkeit der Aufgabe kontinuierlich oder temporär. | ||||||||||||
Dynamische Strukturen und Entwicklungen in der Hochschule werden verstärkt aufgenommen und verfolgt. Das Gesundheits(Projekt)management nimmt dieses auf und ist nach den Prinzipien der Flexibilität und Agilität ausgerichtet. Die Zusammensetzung der Gremien/Arbeitskreise erfolgt flexibel bzw. in agilen Teilprojekt-Teams, weitere Expert:innen können (temporär) als Option einbezogen werden. | ||||||||||||
Die Zusammensetzung der Teilnehmenden erfolgt kompetenzbezogen nach Themen und eine Beteiligung wird gefördert. | ||||||||||||
1.1.6 Aufbau und Entwicklung eines hochschulischen/universitären Gesundheitsmanagements: Unter hochschulischem/universitärem Gesundheitsmanagement (HGM/UGM) wird ein planmäßiges und systematisches sowie strukturell verankertes Gesundheitsmanagement verstanden. | Eine Hochschulkultur für ein gemeinsames hochschulisches Gesundheitsmanagement wird etabliert. Der Mehrwert eines hochschulischen Gesundheitsmanagements ist bekannt und wird in der Hochschule kommuniziert. Die vielfältigen Kooperationen und Schnittstellen werden sichtbar gemacht. | |||||||||||
Es ist eine ganzheitliche hochschulische Gesamtstrategie für das Gesundheitsmanagement vorhanden. | ||||||||||||
Zwischen BGM und SGM gibt es eine strukturelle und organisatorische Verankerung und Abstimmung (z. B. gemeinsames übergeordnetes Steuerungsgremium). Davon unabhängig ist, dass es für BGM und SGM jeweils separate Steuerungsgruppen geben kann. | ||||||||||||
Synergieeffekte (insbesondere in der Verhältnisprävention) werden systematisch entwickelt und eine gegensseitige Unterstützung aktiv genutzt. | ||||||||||||
Die Steuerung der Prozesse von SGM und BGM wird aufeinander abgestimmt. | ||||||||||||
Es erfolgt eine gemeinsame übergeordnete Strategieplanung, z. B. im Rahmen eines Strategietages. | ||||||||||||
Die Partizipation der Statusgruppen wird aktiv unterstützt. Schnittstellen und Wirkbeziehungen werden beachtet und weiterentwickelt. (Die spezifischen Bedarfe der einzelnen Status- bzw. Zielgruppen haben davon unabhängig weiterhin Bestand.) | ||||||||||||
Der Austausch und die Kommunikation zwischen den Ziel- und Statusgruppen wird ermöglicht und gefördert. (Differenzierte Kommunikationswege, die auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmt sind, muss es weiterhin geben.) | ||||||||||||
1.1.7. Einbindung in externe Netzwerke: Die Hochschule hat Kontakte zu externen Gesundheits-Netzwerken (Bund, Land, Kommune). | Ein Auftrag von der Hochschulleitung zur Vernetzung ist vorhanden. | |||||||||||
Es erfolgt eine Einbindung in externe Netzwerke (z. B. lokale Gesundheitsnetzwerke, -konferenzen, Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen). | ||||||||||||
Vernetzungsziele werden verfolgt (z. B. eigene Standortbestimmung, eigene Weiterentwicklung systematischer Erfahrungs- und Informationsaustausch). | ||||||||||||
Das Gesundheitsmanagement der Hochschule wird durch die Netzwerkarbeit, im Rahmen des gesellschaftlichen Auftrages ("Third Mission") der Hochschule in die Gesellschaft hinein getragen. | ||||||||||||
Es werden Kooperationen (z. B. mit Krankenkassen, Unfallkassen) eingegangen. |
1.2 Struktur-Ablauf | ||||||||||||
Aspekte von Gesundheits-management | Qualitätskriterium (Erläuterung) | Möglichkeiten der qualitativen Erfassung oder Beschreibung - Welche (Rahmen-)Bedingungen müssen vorhanden sein (damit der Aspekt positiv wirken kann)? - Welche Art der Ausprägung sollte beachtet bzw. umgesetzt sein? | Beurteilung (nur intern) | Bemerkungsfeld (individuell bei Bedarf durch die Einrichtung ausfüllbar) | Umsetzungsgrad | |||||||
Inhaltliche Beschreibung für das Qualitätskriterium (Auswahl) | beabsichtigt | zur Zeit nicht beabsichtigt | nicht geplant | in Planung | begonnen | zum Teil umgesetzt | voll umgesetzt | % (0%, 25%, 50%, 75%, 100%) | ||||
1.2 Ablauforganisation | 1.2.1. Integration in Prozesse: Die Hochschule gestaltet Arbeitsabläufe und Studienbedingungen gesundheitsfördernd. | SGM: Die Einbeziehung des Themas Gesundheit von Studierenden in die Dienstleistungs-Prozesse der Hochschule liegt in der Verantwortung der einzelnen universitären Bereiche (Dienstleistung) und nicht (allein) bei dem/der Gesundheits-Koordinator:in. | ||||||||||
BGM: Die Einbeziehung des Themas Gesundheit von Mitarbeitenden in die Dienstleistungs-Prozesse der Hochschule liegt in der Verantwortung der einzelnen universitären Bereiche (Dienstleistung) und nicht (allein) bei dem/der Gesundheits-Koordinator:in. | ||||||||||||
SGM: Die Einbeziehung des Themas Gesundheit von Studierenden in die Forschungs-Prozesse der Hochschule liegt in der Verantwortung der einzelnen z.B. fächerbezogenen Bereiche (Forschung) und nicht (allein) bei dem/der Gesundheits-Koordinator:in. | ||||||||||||
BGM: Die Einbeziehung des Themas Gesundheit von Mitarbeitenden in die Forschungs-Prozesse der Hochschule liegt in der Verantwortung der einzelnen z.B. fächerbezogenen Bereiche (Forschung) und nicht (allein) bei dem/der Gesundheits-Koordinator:in. | ||||||||||||
SGM: Die Einbeziehung von Gesundheit bei Studierenden in die Lehre-Prozesse der Hochschule liegt in der Verantwortung der einzelnen z.B. fächerbezogenen Bereiche (Lehre) und nicht (allein) bei dem/der Gesundheits-Koordinator:in. | ||||||||||||
BGM: Die Einbeziehung von Gesundheit bei Mitarbeitenden in die (Lehre-)Prozesse der Hochschule liegt in der Verantwortung der einzelnen z.B. fächerbezogenen Bereiche (Lehre) und nicht (allein) bei dem/der Gesundheits-Koordinator:in. | ||||||||||||
Das Thema wird bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen z.B. in Form von bewegter Lehre einbezogen. | ||||||||||||
SGM: Das Thema Gesundheit von Studierenden wird in den Rahmenprüfungsordnungen und bei der Auseinandersetzung mit der Studiengangsorganisation integriert. | ||||||||||||
SGM: Lehrkräfte & Dozierende agieren als Vorbilder und bringen ihre eigenen Erfahrungen mit ein. | ||||||||||||
BGM: Vorgesetzte und Führungskräfte agieren als Vorbilder und bringen ihre eigenen Erfahrungen mit ein. | ||||||||||||
SGM: Studierende werden aktiv ab Studienstart einbezogen und über die Gestaltung Gesunder Lern- und Lehrbedingungen informiert (z. B. bei der Erstsemesterbegrüßung, Zusammenarbeit mit der Studienberatung). | ||||||||||||
SGM: Verantwortliche für die Organisationsentwicklung berücksichtigen das Thema Gesundheit. | ||||||||||||
BGM: Verantwortliche für Organisations- und Personalentwicklung berücksichtigen das Thema Gesundheit. | ||||||||||||
Mitglieder von weiteren hochschulinternen Arbeitsgruppen, die sich mit dem Thema Gesundheit (als Schnittstelle zum eigenen Schwerpunkt) ebenfalls auseinandersetzen, berücksichtigen Erkenntnisse aus dem Gesundheitsmanagement bei der Gestaltung der eigenen Arbeitsabläufe (z. B. durch Handlungsleitfäden). | ||||||||||||
Die Prozesse innerhalb der Hochschule werden hinsichtlich der Auswirkung auf Gesundheit unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen (keine Verlagerung von Belastungen) analysiert. | ||||||||||||
Standardprozesse: Gesundheitsrelevante Aspekte in den Standard-Prozessen (z. B. aus den Erkenntnissen der psychischen Gefährdungsbeurteilung) werden identifiziert und berücksichtigt. | ||||||||||||
Reorganisations- und Veränderungsprozesse: Das Thema Gesundheit wird bei Reorganisations- und Veränderungesprozesse z.B. bei Neuplanungen berücksichtigt. | ||||||||||||
Anlassbezogene Prozesse: Das Thema Gesundheit wird bei der Durchführung (z. B. Neubaumaßnahmen, Berufungsmaßnahmen) berücksichtigt. | ||||||||||||
BGM: Bei Prozessen zur Führungskräfteentwicklung und Mitarbeitendenweiterbildung wird das Thema Gesundheit in seinen Facetten konkret berücksichtigt und einbezogen. | ||||||||||||
1.2.2. Zielplanung: Die Hochschule hat konkrete Ziele formuliert. | Entwicklung der Ziele: Grundlage bilden strategische Ziele (z. B. aus dem Leitbild) und eine Zustands- und Bedarfsanalyse. | |||||||||||
Die Ziele sind u.a. spezifisch, messbar, realisierber und motivierend gestaltet. | ||||||||||||
Die Zielplanung erfolgt verbindlich und regelmäßig. | ||||||||||||
Die Zielfindung und Zielverfolgung erfolgt transparent und wird in der Hochschulöffentlichkeit kommuniziert. | ||||||||||||
Umgang mit Zielen: Aus strategischen Zielen werden konkrete Arbeitsaufgaben gebildet. | ||||||||||||
Für die Zielverfolgung wird ein professionelles Projektmanagement (Public-Health-Action-Cycle) angewendet. | ||||||||||||
Ziele aus weiteren Querschnittsthemen werden hinsichtlich Schnittstellen und Synergien mit dem Ziel "geprüft", um eine gemeinsame Zusammenarbeit zu unterstützen. | ||||||||||||
SGM: Gesundheit von Studierenden ist Thema bei internen Zielvereinbarungen (z.B. mit Dekan:innen). | ||||||||||||
BGM: Gesundheit von Mitarbeitenden ist Thema bei internen Zielvereinbarungen (z.B. mit Führungsverantwortlichen). | ||||||||||||
SGM: Gesundheit von Studierenden ist Thema bei externen Zielvereinbarungen (z. B. Ministerium). | ||||||||||||
BGM: Gesundheit von Mitarbeitenden ist Thema bei externen Zielvereinbarungen (z. B. Ministerium). | ||||||||||||
SGM: Gesundheit ist ein verbindliches Thema bei Studierendenversammlungen (z.B. vom AStA, Fachschaften). | ||||||||||||
1.2.3. Partizipation und Teilhabe: Die Hochschule bezieht die Statusgruppen Verwaltungspersonal, wissenschaftliches Personal und Studierende aktiv ein. | Projekte und Angebote können von den Betroffenen/Zielgruppen selbst mitinitiiert werden. | |||||||||||
Die Partizipation ist zielgruppenspezifisch an den Bedürfnissen und gemäß den Partizipationsstufen ausgerichtet. | ||||||||||||
SGM: Die (verschiedenen) studentischen Vertretungen werden aktiv einbezogen. Die Kompetenzen der Studierenden und damit die Kenntnisse ihrer jeweiligen Rahmenbedingungen und Lebensumstände (Lebenswelten) können somit genutzt werden. | ||||||||||||
Spezifische Instrumente werden eingesetzt und an die eigene Hochschule angepasst (z. B. Befragungen, Vorschlagswesen, Ideenmanagement, moderierte Gruppenverfahren). | ||||||||||||
SGM: Ein Ziel von Angeboten/Projekten ist es ebenfalls, den Zielgruppen langfristig eigene institutionalisierte Mitbestimmungsmöglichkeiten zukommen zu lassen (z. B. Kontaktstellen und/oder Studierendenbüros zur Vermittlung, Vernetzung und Anwaltschaft von Studierendeninteressen). | ||||||||||||
BGM: Ein Ziel von Angeboten/Projekten ist es ebenfalls, den Zielgruppen langfristig eigene institutionalisierte Mitbestimmungsmöglichkeiten zukommen zu lassen. | ||||||||||||
Es erfolgt eine Ermittlung der Beteiligung an Maßnahmen/Angeboten/Projekten: z. B. Kennzahl "Beteiligungsquote". | ||||||||||||
1.2.4. Überprüfung der Zielerreichung: Die Hochschule überprüft die Zielerreichung durch einen Soll-Ist-Vergleich. | Die Ergebnisse zur Zielerreichung werden in dem Steuerungsgremium und dem Lenkungskreis dargestellt. | |||||||||||
Die Ergebnisse zur Zielerreichung werden mit und in dem Hochschulsenat kommuniniziert. | ||||||||||||
Eine Verbindlichkeit durch einen schriftlichen oder mündlichen Bericht mit der Zielerreichung an die Hochschulleitung ist gegeben. | ||||||||||||
Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Zielverfolgung und -erreichung. Ggf. vorhandene Meilensteine im Rahmen der Zielumsetzung werden festgelegt und nachverfolgt. (Soll-Ist-Gegenüberstellung). | ||||||||||||
Methoden, Zeitpunkte und Verantwortlichkeiten für die Evaluation sind festgelegt. Für umfangreiche Evaluationen liegt ein Evaluationskonzept vor. | ||||||||||||
Ob gesetzte Ziele erreicht wurden, kann im Rahmen von regelmäßigen Befragungen/Gesundheitsberichterstattungen/Querschnittsanalysen der Zielgruppen (siehe Analyse/Befragung) ermittelt werden. | ||||||||||||
Bei der Überprüfung der Zielerreichung werden mehrere Ebenen nach Möglichkeit betrachtet: - Akzeptanz und Nutzung der Angebote/Maßnahmen (qualitative sowie quantitative Befragungen), z. B. Teilnehmendenzahl und Zufriedenheit - mittelfristige Wirksamkeit der Angebote/Maßnahmen: Veränderungen im Gesundheitsverhalten, -zustand - langfristige Wirksamkeit: Die Studierenden können ihre im Studium gewonnenen Erkenntnisse im Berufsleben einsetzen (z. B. als Multiplikator:in, wenn sie selbst Führungskraft sind). Die Hochschule kann diese Wirksamkeit unterstützen, u. a. durch die Erreichung von Qualifikationen z. B. Gesundheitszertifikaten, um diese im Berufsleben einsetzen und nutzen zu können). | ||||||||||||
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Gesundheitsmanagement: Die Evaluationsergebnisse (Erfolgsfaktoren, Stolpersteine usw.) werden im Sinne des Qualitätszyklusses Puplic-Health-Action-Cycle (PHCA) für die Projektsteuerung verwendet. | ||||||||||||
1.2.5. Lern-, Arbeits- und Lebenswelt (übergreifende Aspekte): Die Hochschule gestaltet Arbeits- und Studienbedingungen gesundheitsfördernd. | Folgende Aspekte werden bei der Gestaltung berücksichtigt z. B.: - Vorhandensein von Begegnungs-, Kommunikations-, Meditations-und Pausenräumen - Berücksichtung von gesundheitsfördernden Aspekten bei der Gestaltung von Lern-, Lehr- und Arbeitsräumen - Beachtung von (gesetzlichen) Richtlinien und Vorgaben bei der Gestaltung - Berücksichtigung von gesundheitsförderlichen Aspekten bei der Campusgestaltung - Betrieb einer "gesunden Mensa"; Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk - ? | |||||||||||
Die Maßnahmen werden bedarfsgerecht ausgerichtet und angepasst (z. B. aufgrund aktueller Bedürfnisse und Veränderungen). | ||||||||||||
1.2.6. Lehre: Die Hochschule gestaltet Lehre gesundheitsfördernd (Durchführung der Lehre). Anmerkung: Bzgl. gesundheitsfördernder Lehre bestehen Schnittstellen (z. B. Ablauforganisation und Maßnahmen) zu den anderen Qualitätskriterien im Instrument. | SGM: Gesundheitsförderung und Prävention werden als integrative Bestandteile der Lehre betrachtet. | |||||||||||
SGM: Gesundheitsfördernde Aspekte werden bei der Gestaltung der Studienbedingungen und -organisation berücksichtigt. | ||||||||||||
Wenn ein Leitbild Lehre vorhanden ist: Aspekte der Gesundheitsförderung wurden aufgenommen und berücksichtigt. | ||||||||||||
Es erfolgt eine Zusammenarbeit und Unterstützung der Lehrenden. Diese spielen als Vorbilder für eine Integration von Gesundheitsförderung in der Lehre eine besondere Rolle. | ||||||||||||
Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit Bereichen, z.B. die sich mit dem Erhalt von Schlüsselkompetenzen beschäftigen und/oder (psychologischen) Beratungsstellen. | ||||||||||||
SGM: Bei Vorhandensein von Kriterien für eine gute Lehre werden gesundheitsfördernde Aspekte (z. B. Wertschätzung, Interaktion, Bewegungsförderung, Blended Learning) berücksichtigt. Dieses gilt auch bzw. besonders bei Online-Lehrformaten (Gesunde Lehre ist als Bestandteil von guter Lehre zu sehen). | ||||||||||||
Bei der Festlegung von Kriterien für eine gute (inkl. gesunde) Lehre werden neben den Studierenden auch die Lehrenden berücksichtigt und einbezogen. | ||||||||||||
SGM: Bei Durchführung von Lehrevaluationen sind Kriterien für eine gesunde (gute Lehre) mit aufgenommen. | ||||||||||||
SGM: Zusammenarbeit mit dem Bereich "Qualitätssicherung von Studium und Lehre" (z. B. hinsichtlich Studierbarkeit, Prüfungen, Workload, Didaktik) | ||||||||||||
In MOOC (Massive open online courses), z. B. für den den Kompetenzerwerb in der Digitalen Lehre (für Lehrende), werden Aspekte einer guten/gesunden Lehre integriert. Eine hochschulinterne Zusammenarbeit vom Gesundheitsmanagement mit den entsprechenden Einrichtungen (z. B. Hochschul-Didaktik, Mediencenter) wird unterstützt. | ||||||||||||
SGM: Modellprojekte (gute Lehre mit Integration von gesundheitsförderlichen Aspekten) werden angestoßen und initiiert. | ||||||||||||
In übergreifenden Lehrformaten (z. B. Studium generale) werden gesundheitsbezogene Inhalte integriert. | ||||||||||||
1.2.7. Forschung: Zusammenwirken von Gesundheitsförderung und Wissenschaft | Wenn es an der Hochschule Forschungsaktivitäten im Themenfeld Gesundheitsförderung gibt, wird eine Zusammenarbeit und ein Transfer angestrebt. | |||||||||||
Wissenschaftliche Lehr-, Forschungsinhalten sowie -ergebnisse zum Gesundheitsmanagement werden in die alltägliche Praxis der Hochschule übertragen. |
2. Analyse & Evaluation | ||||||||||||
Aspekte von Gesundheits-management | Qualitätskriterium (Erläuterung) | Möglichkeiten der qualitativen Erfassung oder Beschreibung - Welche (Rahmen-)Bedingungen müssen vorhanden sein (damit der Aspekt positiv wirken kann)? - Welche Art der Ausprägung sollte beachtet bzw. umgesetzt sein? | Beurteilung (nur intern) | Bemerkungsfeld (individuell bei Bedarf durch die Einrichtung ausfüllbar) | Umsetzungsgrad | |||||||
Inhaltliche Beschreibung für das Qualitätskriterium (Auswahl) | beabsichtigt | zur Zeit nicht beabsichtigt | nicht geplant | in Planung | begonnen | zum Teil umgesetzt | voll umgesetzt | % (0%, 25%, 50%, 75%, 100%) | ||||
2.1 Befragungen | 2.1.1. Erhebungen: Die Hochschule nimmt qualitative und/oder quantitative zielgruppenorientierte Erhebungen/Befragungen zur Förderung von Ressourcen und Minderung von Belastungen vor. | Erhebungen werden zielgruppenspezifisch und statusbezogen gestaltet. | ||||||||||
Die Zielgruppe wird frühzeitig in den Informationsfluss miteinbezogen. | ||||||||||||
Wissenschaftliche Standards werden berücksichtigt und validierte/zertifizierte/ethisch einwandfreie Instrumente genutzt. | ||||||||||||
In der Erhebung erfolgt u. a. eine Differenzierung nach sozialer, mentaler und physischer Gesundheit. | ||||||||||||
Es erfolgt eine Einbindung und Abstimmung mit bereits bestehenden hochschulinternen Institutionen und bestehenden Erhebungsergebnissen. | ||||||||||||
Ergebnisse (eine aktive Auseinandersetzung mit der Datenlage inkl. Interpretation und ggf. Maßnahmenableitung) werden dokumentiert und zeitnah veröffentlicht. | ||||||||||||
Teilnehmende erhalten ein anonymisiertes Feedback über die Ergebnisse und daraus resultierende Maßnahmen. | ||||||||||||
Ergebnisse werden rückgekoppelt (z. B. zur Hochschulleitung, zu betroffenen Bereichen, zu Zielgruppen (Beschäftigte/Studierende und deren Vertretungen, z. B. AStA etc.)). | ||||||||||||
Eine Partizipation bei der Ableitung von Maßnahmen erfolgt. | ||||||||||||
Es erfolgt eine regelmäßig wiederkehrende Analyse/Erhebung (Wiederholungszeitraum ist hochschulspezifisch festzulegen). | ||||||||||||
2.2 Beobachtung & Beteiligung | 2.2.1. Durchführung von partizipativen Verfahren für die Erhebung von Ressourcen und Belastungen, z. B. Gesundheitszirkel oder Fokusgruppen, Stakeholderanalysen | Es ist vorab geregelt, wie und mit welchen Möglichkeiten mit den Ergebnissen aus dem eingesetzten Verfahren umgegangen wird. | ||||||||||
Der Einsatz der Instrumente und die Auswertung der Ergebnisse erfolgt umsetzungsorientiert. | ||||||||||||
Multiplikator:innen/Gesundheitsbotschafter:innen (wenn vorhanden) werden aktiv einbezogen. | ||||||||||||
Stakeholderanalysen: Stakeholder werden in den partizipativen Prozess eingebunden. Für die Auswahl wurden Kriterien benannt. | ||||||||||||
2.2.2. Gefährdungsbeurteilung: Die Hochschule führt die Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen durch (gem. ArbSchG). Unterschiedliche Methoden können angewendet werden (z. B. Checklisten, Befragungen, Arbeitssituationsanalysen, Handlungsempfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV und Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDA) | SGM: Eine Gefährdungsbeurteilung für Studierende wird durchgeführt. | |||||||||||
BGM: Eine Gefährdungsbeurteilung für Mitarbeitende wird durchgeführt. | ||||||||||||
2.3 Datenauswertung | 2.3.1. Datenauswertung und Evaluation: Die Hochschule wertet eigene und extern angeforderte Daten aus (z. B. Gefährdungsanalyse, Unfallstatistik, Krankenkassenbericht, Krankenstatistik, Jahresbericht Arbeitssicherheit & Arbeitsmedizin, Branchenvergleich, ext. Daten oder Daten aus dem Bereich "Querschnittsthemen", ext. Studien/Untersuchungen zu Studierenden). | Die Evaluation der Ergebnisse erfolgt in einem angemessenen Zeitraum. Dazu wurden zu den Maßnahmen vorab Ziele und Evaluationskriterien entwickelt und geplant. | ||||||||||
Für die Analyse und Interpretation des Gesundheitsstatus' der Zielgruppe werden auch weitere Quellen herangezogen (über die eigene Erhebung hinaus). | ||||||||||||
Referenzdaten aus früheren Erhebungen bzw. von anderen Hochschulen (z. B. im Rahmen von Benchmarkings) werden bei Bedarf herangezogen. | ||||||||||||
Es erfolgt eine detailierte Ergebnisdarstellung, die einen hohen Informationsfluss unter den Zielgruppen gewährleistet. | ||||||||||||
Adäquate Maßnahmen werden aus der Datenauswertung abgeleitet. |
3. Kommunikation | ||||||||||||
Aspekte von Gesundheits-management | Qualitätskriterium (Erläuterung) | Möglichkeiten der qualitativen Erfassung oder Beschreibung - Welche (Rahmen-)Bedingungen müssen vorhanden sein (damit der Aspekt positiv wirken kann)? - Welche Art der Ausprägung sollte beachtet bzw. umgesetzt sein? | Beurteilung (nur intern) | Bemerkungsfeld (individuell bei Bedarf durch die Einrichtung ausfüllbar) | Umsetzungsgrad | |||||||
Inhaltliche Beschreibung für das Qualitätskriterium (Auswahl) | beabsichtigt | zur Zeit nicht beabsichtigt | nicht geplant | in Planung | begonnen | zum Teil umgesetzt | voll umgesetzt | % (0%, 25%, 50%, 75%, 100%) | ||||
3.1 Interne Kommunikation | 3.1.1. Dokumentation: Die Hochschule erstellt eine Dokumentation über den IST-Zustand und Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung. | Inhalte werden regelmäßig/wiederholend über verschiedene Kanäle aktiv der Hochschulöffentlichkeit vorgestellt. | ||||||||||
Die Kommunikation mit der Hochschulleitung wird aktiv gesucht. | ||||||||||||
SGM: Studierende werden als Multiplikator:innen (Peer to Peer) eingebunden. | ||||||||||||
BGM: Mitarbeitende werden als Multiplikator:innen (Peer to Peer) eingebunden. | ||||||||||||
Die Zielgruppen sind festgelegt. Auf eine "attraktive/ansprechende" Kommunikation wird geachtet (Hintergrund: Herausheben aus der Informationsflut). | ||||||||||||
SGM: Die Dokumentation über den IST-Zustand und die Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung in der Hochschule sind regelmäßig Themen in verschiedenen Kreisen (z. B. Leitungs-Gremien, AStA). | ||||||||||||
BGM: Die Dokumentation über den IST-Zustand und die Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung in der Hochschule sind regelmäßig Themen in verschiedenen Kreisen (z. B. Leitungs-Gremien, Personalversammlung). | ||||||||||||
Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Projekt sind nachvollziehbar aufbereitet und für Interessierte zugänglich (Projektberichte, Umsetzungsleitfäden, Webseiten usw.). | ||||||||||||
SGM: Es wird proaktiv mit der Studierendenvertretung kommuniziert. | ||||||||||||
BGM: Es wird proaktiv mit der mit der Mitarbeitendenvertretung kommuniziert. | ||||||||||||
3.1.2. Informationsmedien und Social Media einbinden und nutzen: Die Hochschule informiert die Hochschulmitglieder. Sicherung von Partizipation und Teilhabe sowie die Schaffung eines Wiedererkennungseffekts. | Medien werden zielgruppenorientiert eingesetzt. | |||||||||||
Es erfolgt eine aktive Zusammenarbeit mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule (und Nutzung derer Kompetenzen). | ||||||||||||
SGM (verstärkt): Soziale Medien werden sehr proaktiv eingesetzt. Daten- und Informationskanäle der Studierenden werden einbezogen (nicht alleinig die "offiziellen" Hochschule-Kanäle). | ||||||||||||
BGM: Soziale Medien werden sehr proaktiv eingesetzt. Daten- und Informationskanäle der Mitarbeitenden werden einbezogen (nicht alleinig die "offiziellen" Hochschul-Kanäle). | ||||||||||||
Multiplikator:innen (z. B. Influencer) werden gezielt eingebunden. | ||||||||||||
Weitere Medienformate werden eingesetzt. Aktuelle Entwicklungen werden in die Kommunikation integriert und einbezogen. | ||||||||||||
Interaktive Formen werden genutzt. | ||||||||||||
Der gemeinsame Dialog unter- und miteinander (mit den Zielgruppen, unter den Zielgruppen) wird u. a. durch den Einsatz von technischen Möglichkeiten unterstützt und gefördert. | ||||||||||||
Die (digitale) Kommunikation wird bewusst u. a. hinsichtlich Anzahl der Informationen gesteuert. Ziel: bewusster Umgang mit den Informationen und der Informationsflut. | ||||||||||||
Vielfalt der Medienarten wird gezielt eingesetzt, z. B. Social Media, Intranet, Apps. Einsatz von Crossmedia und Nutzung der Synergien. | ||||||||||||
3.1.3. Logo (Eyecatcher)/Motto: Mittels eines Logos/Mottos erfolgt eine schnelle Erkennung und Identifikation mit dem Thema Gesundheitsförderung. | Das Corporate Design der Hochschule wird bei der Entwicklung eines Corporate Designs (z.B. Logo) vom Gesundheitsmanagement eingebzogen und berücksichtigt. | |||||||||||
Das Corporate Design des Gesundheitsmanagements wird partizipativ entwickelt. | ||||||||||||
Ein Logo/Motto u.a. zur Identifikation, Wiedererkennung und Employer Branding mit dem Thema Gesundheitsmanagement ist vorhanden . | ||||||||||||
3.1.4. Informationsveranstaltungen werden durchgeführt (z. B. Gesundheitstag): Die Hochschule führt Informationsveranstaltungen zur Information und Sensibilisierung durch (z. B. größere Veranstaltungen wie Gesundheitstage, aber auch im kleineren Format). Es besteht ein konzeptioneller Bezug der Veranstaltung zur Gesamtstrategie. | Die Organisation der Veranstaltung erfolgt professionell und festgelegte Punkte (z.B. anhand einer Checkliste) werden beachtet. | |||||||||||
Die inhaltliche Planung erfolgt in Abstimmung mit wichtigen Stakeholdern und Entscheider:innen. Eine konkrete Zielstellung wird vorab formuliert. | ||||||||||||
Die Veranstaltung wird nach Durchführung evaluiert (anhand von festgelegten Kriterien) und ausgewertet. | ||||||||||||
3.1.5. Kampagnen: Die Hochschule führt themenbezogen und projektmäßig Kampagnen durch. | Die Zielgruppenorientierung wird bei der Durchführung beachtet. | |||||||||||
Es werden aktuelle Themen aus dem Arbeits- und Studienkontext heraus aufgegriffen. | ||||||||||||
Die Ziele der Kampagne sind klar definiert. | ||||||||||||
Es werden Promoter:innen gesucht und gefunden. | ||||||||||||
3.2 Externe Kommunikation | 3.2.1. Netzwerkarbeit, Publikationen, Vorträge und Tagungen: Durch die Hochschule wird initiativ das Thema und die Aktivitäten zur Gesundheitsförderung nach außen kommuniziert. | Das Image der Hochschule wird gesteigert. | ||||||||||
Die Aktivitäten werden eigeninitiativ durch die Hochschule angestoßen. | ||||||||||||
Als Partner:innen/Zielgruppen werden z. B. Krankenkasse, Sponsor:innen, Netzwerke, die allgemeine Öffentlichkeit, vorzugsweise in der Region gefunden. | ||||||||||||
Die Kooperationspartner:innen werden genannt. | ||||||||||||
Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der externen Netzwerkarbeit/Kommunikation werden in die eigene Hochschule rückgekoppelt. | ||||||||||||
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule ist eingebunden. |
4. Maßnahmen | ||||||||||||
Aspekte von Gesundheits-management | Qualitätskriterium (Erläuterung) | Möglichkeiten der qualitativen Erfassung oder Beschreibung - Welche (Rahmen-)Bedingungen müssen vorhanden sein (damit der Aspekt positiv wirken kann)? - Welche Art der Ausprägung sollte beachtet bzw. umgesetzt sein? | Beurteilung (nur intern) | Bemerkungsfeld (individuell bei Bedarf durch die Einrichtung ausfüllbar) | Umsetzungsgrad | |||||||
Inhaltliche Beschreibung für das Qualitätskriterium (Auswahl) | beabsichtigt | zur Zeit nicht beabsichtigt | nicht geplant | in Planung | begonnen | zum Teil umgesetzt | voll umgesetzt | % (0%, 25%, 50%, 75%, 100%) | ||||
4.1 Beratung | 4.1.1. Beratungsangebote: Die Hochschule bietet anlassbezogene Beratungen durch Fachpersonal an (individuell sowie auch teambezogen). Beratungsangebote können sein: Suchtberatung, Ernährungsberatung, Sozialberatung, psychologische Beratung, Stressbewältigung, Umgang mit Konflikten, Mediation, Coaching. | Es werden verschiedene Beratungsarten, -themen und -formate zielgruppenspezifisch angeboten. | ||||||||||
Mehrere Zugangswege sind vorhanden (Klient:innen, Hochschule-Angehörige wie Beschäftigte & Studierende kommen zur Beratung, aber ebenso kommt eine Beratung zu den Klient:innen (z. B. Ergonomie)). | ||||||||||||
Alle Angebote zur Beratung sind qualitätsgesichert. | ||||||||||||
Die Beratungsangebote nutzen auch den Peer to Peer Zugang. | ||||||||||||
BGM: Beratungsangebote sind in der Hochschulkultur verankert und erfolgen in der Arbeitszeit. | ||||||||||||
Beratungsangebote aus anderen (Querschnitts-)Themenbereichen (z. B. Inklusion, Diversity, Nachhaltigkeit) sind im Gesundheitsmanagement bekannt und die Angebote werden nach Möglichkeit miteinander verzahnt bzw. verweisen ggf. aufeinander. | ||||||||||||
4.2 Schulung & Weiterbildung | 4.2.1. Schulungs-, Weiterbildungsmaßnahmen: Die Hochschule bietet Schulungsmaßnahmen oder Trainings an. Themen sind u. a. Gesundheitsbildung, Schulung von Gesundheitskompetenzen, Gesundheitsqualifikationen und Schlüsselkompetenzen. | Es sind zielgruppenspezifische Angebote vorhanden und sie werden bedarfsorientiert ausgerichtet. | ||||||||||
Die Beratungsangebote sollen durch einen bedarfs- und zielgruppengerechten Zugang ermöglicht werden. | ||||||||||||
SGM: Es erfolgt eine Integration in die Lehre u. a. mit der Durchführung von guter/gesunder Lehre. Verbunden ist damit die Qualifizierung der Lehrenden diesbezüglich. | ||||||||||||
Teilnehmer:innen werden bei der Entwicklung von Angeboten aktiv einbezogen. | ||||||||||||
Angebote sind in einem Konzept (u.a. in einem Personalentwicklungskonzept) integriert. | ||||||||||||
Alle Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sind qualitätsgesichert. | ||||||||||||
4.3 Gesundheitsbezogene Angebote | 4.3.1. Maßnahmen zur Förderung des gesundheitsbezogenen Verhaltens (Ressourcen und Resilienz fördern und Fehlbelastungen reduzieren) | Die Maßnahmen werden z.B. anhand des GKV-Leitfadens Prävention (Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland GKV) ausgerichtet. | ||||||||||
Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit internen Kreisen (z.B. Hochschulsport, Betriebsärzt:in, spez. Beauftragte bei Präventionsangeboten). | ||||||||||||
Teilnehmende werden zur Eigenverantwortung angehalten (z. B. Beteiligung durch Geld-, Zeitinvestition). | ||||||||||||
Es sind zielgruppenspezifische Angebote vorhanden und sie werden bedarfsorientiert ausgerichtet. | ||||||||||||
Die Entwicklung von Maßnahmen erfolgt partizipativ. | ||||||||||||
In den Angeboten wird die Verhaltensorientierung und Gesundheitswissen (z.B. für die jeweilige Zielgruppe mit ihren An- und Herausforderungen) ausgewogen berücksichtigt. | ||||||||||||
Alle Angebote sind qualitätsgesichert. | ||||||||||||
Es werden Angebote bereit gestellt, die über das gesetzliche Maß hinausgehen (z. B. Check-ups, Screenings). | ||||||||||||
4.3.2. Maßnahmen zur Förderung der Verhältnisprävention | SGM: Bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen von Studium (z. B. Studien-, Prüfungsordnungen) wird die Gesundheit von Studierenden einbezogen. | |||||||||||
BGM: Bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen von Arbeit wird die Gesundheit von Mitarbeitenden einbezogen. | ||||||||||||
SGM: Die Verhältnisse (z.B. Campusgestaltung, Gestaltung der Lehr- und Lernräume) werden so gestaltet, dass eine Gesunde Lehre gefördert und ermöglicht wird. | ||||||||||||
Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk bzgl. Mensa- und Ernährungsgestaltung. | ||||||||||||
4.4 Bereitstellung von digitalen Angeboten | 4.4.1. Bereitstellung von digitalen Angeboten | Qualitätsgesicherte Apps zur Verhaltensprävention werden bekannt gemacht. | ||||||||||
Interaktionsmöglichkeiten zwischen den Beteiligten werden unterstützt. | ||||||||||||
Der sozialen Distanz (verstärkt hervorgerufen im Rahmen der Digitalisierung) wird durch digitale Angebote entgegengewirkt. Eine Vernetzung wird gefördert. | ||||||||||||
Die Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen und auch Generationen werden bei der Entwicklung und Bereitstellung mit einbezogen. | ||||||||||||
Datensicherheit und Datenschutz bei den eingesetzten Medien (z. B. Apps) werden aktiv kommuniziert. Dieses mit dem Ziel, dass ein Vertrauen in die sichere Anwendung unterstützt wird. | ||||||||||||
Digitale Möglichkeiten und Tools werden genutzt und eingesetzt, um die Vielzahl der Informationen und Angebote für den/die Nutzer:in zu bündeln. | ||||||||||||
4.4.2 digitale Gesundheitskompetenz | Die digitale Gesundheits- sowie auch Medienkompetenz der jeweiligen Zielgruppe wird durch Angebote (Beratung, Schulung, Weiterbildung) des Gesundheitsmanagements unterstützt und weiterentwickelt. | |||||||||||
Personengruppen, die Einfluss auf die Verhältnisprävention haben (z. B. Führungskräfte, Lehrende), werden Angebote unterbreitet und darüber informiert, wie durch gesundheitsförderliche Maßnahmen die veränderte digitale Arbeits- und Studienwelt positiv unterstützt werden kann. | ||||||||||||
4.5 Übergreifende Maßnahmen | 4.5.1. Beruf/Studium und Familie; Vereinbarkeit von Beruf/Studium & Privatleben: Die Hochschule bietet Maßnahmen zur Vereinbarung von Beruf/Studium und Familie an. | Zertifikate (z. B. familiengerechte Hochschule, Diversity) sind vorhanden. | ||||||||||
Angebote zur Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Privatleben sind vorhanden. | ||||||||||||
4.5.2. Demografie (BGM): Die Hochschule reagiert auf strukturelle Veränderungen in der Alternszusammensetzung der Mitarbeitenden. | Es wird regelmäßig ein Demografiebericht erstellt, diskutiert und Maßnahmen werden abgeleitet. | |||||||||||
4.5.3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Die Hochschule hat ein Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 SGB IX eingeführt. | BGM: Eine Dienstvereinbarung oder andere (gesetzliche) Vorgaben und Vereinbarungen, die das betriebliche Eingliederungsmanagement an der Hochschule regeln, sind vorhanden. | |||||||||||
BGM: Das Betriebliche Eingliederungsmanagements BEM wird durchgeführt und evaluiert. |