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Grundlagenprojekt: Praxishilfe - Aufnahme und Darstellung der Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit an Hochschulen unter Berücksichtigung der DGUV Vorschrift 2

18.03.2013 - 31.12.2014

Mit der seit Januar 2011 geltenden DGUV Vorschrift 2 hat ein grundlegend modifiziertes Verfahren zur Bemessung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung die frühere starre Einsatzzeitenberechnung abgelöst. Damit werden neue Möglichkeiten eröffnet, die realen betrieblichen Gegebenheiten – und damit individuelle Gefährdungspotenziale – stärker zu berücksichtigen. Grund für den Arbeitsbereich Hochschulinfrastruktur des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung (HIS-HE), die sich nun bietenden Chancen für eine realistische Aufgaben- und Aufwandsplanung in der Hochschulpraxis zu begleiten und zu analysieren.

Die HIS-Hochschulentwicklung hat daher in den Jahren 2012 bis 2014 die drei Hochschuleinrichtungen

  • Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg,
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und
  • Technische Universität Berlin,

unter Beteiligung der jeweils zuständigen Unfallkasse, moderierend und mit fachlichem Input bei der praktischen Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 begleitet. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus diesen Projekten sowie aus der von der Leibniz Universität Hannover eigenständig durchgeführten Umsetzung sind nun in eine Publikation eingeflossen, die anderen Hochschulen eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorschrift bietet.

Die Praxishilfe vermittelt das Vorgehen in den genannten Hochschulen, die genutzten Umsetzungsinstrumente sowie die gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse. Sie beleuchtet auch, inwieweit die neue Vorschrift den spezifischen Anforderungen von Hochschulen gerecht wird. Parallel dazu war es Intention der HIS-HE, explizit auch Tätigkeiten auszuweisen, die über den vom Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) gesetzten Rahmen hinausgehen, jedoch häufig von Sicherheitsfachkräften wahrgenommen werden.

Zum einen sind dies operative Tätigkeiten, d. h. die Sicherheitsfachkräfte schlagen nicht nur Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit vor, sondern führen sie z. T. auch selbst durch (z. B. Beschaffung von Sicherheitseinrichtungen). Zum anderen handelt es sich um sogenannte ASIG-ferne Tätigkeiten, wie z. B. die Sammlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle, Brandschutzmaßnahmen, die ebenfalls häufig von Sicherheitsfachkräften (oder einer zentralen Organisationseinheit, z. B. Referat/Abt. „Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz“) durchgeführt werden. Die Aufnahme dieser Tätigkeiten ermöglicht es, das gesamte Leistungsspektrum der Fachkräfte sichtbar zu machen.

Mit dem von der HIS-HE in den genannten Projekten eingesetzten Instrumentarium (hochschulspezifisch angepasster Erhebungsbogen der Unfallkasse Berlin, moderierte Workshops) wird eine Methodik zur Erfassung der Tätigkeiten in der Grundbetreuung und in der betriebsspezifischen Betreuung sowie für darüber hinaus wahrgenommene Tätigkeiten der Sicherheitsfachkräfte zur Verfügung gestellt. Die charakteristischen Elemente für Hochschulen werden dabei identifiziert und beschrieben. Die Übertragbarkeit des Vorgehens und der Projekterfahrungen auf andere Hochschulen ist gegeben. Neben der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 wurde mit diesem Verfahren ein umfassendes Planungs- und Steuerungsinstrument für die Sicherheitsarbeit in der Hochschule geschaffen.

Ihre Ansprechpartner:innen

Urte Ketelhön

Joachim Müller