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Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg: Umsetzung der DGUV-Vorschrift 2 - Handlungsanleitung

15.02.2012 - 31.01.2013

Zum 1. Januar 2011 hatten sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben geändert. Zu diesem Zeitpunkt trat die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in Kraft und löste die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab.

Diese Neuerung (anstelle starrer Einsatzzeiten wird der Betreuungsumfang zukünftig maßgeblich durch die betriebsindividuelle Gefährdungssituation und Bedarfslage bestimmt) ist auch für Hochschulen eine Chance, den Gestaltungsspielraum u. a. für Neuausrichtungen zu nutzen und die inhaltlichen Aspekte der Betreuung für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Mittelpunkt zu rücken.

Auf dieser Grundlage hatte die HAW Hamburg in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit der Unfallkasse Nord unter Moderation und fachlichem Input durch die HIS GmbH eine Handlungsanleitung erarbeitet, welche der Hochschulleitung zur Umsetzung für die neue Vorschrift 2 als verbindliche Vorlage diente.

Hierzu ermittelt die HAW Hamburg die konkreten Aufgaben für die Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizin. Damit wurde insbesondere die Frage beantwortet, welche (unter Berücksichtigung der DGUV-Vorschrift 2) spezifischen Bedingungen für Sicherheitsarbeit in Hochschulen anzusetzen sind.

Der Projektverlauf war workshoporientiert und gliederte sich grob in eine Erfassungsphase, in der die HAW Hamburg Daten mit Hilfe eines gemeinsam entwickelten Erhebungsbogens sammelte; in eine Plausibilisierungsphase, in der die HIS-HE der HAW Hamburg, dem AMD (Arbeitsmedizinischer Dienst) und der UK (Unfallkasse) Nord die Daten präsentierte und eine Diskussion moderierte sowie in eine Dokumentationsphase, in der die HIS-HE die Ergebnisse zusammenfasste und mit einer Handlungsanleitung präsentierte. Das Vorhaben wurde im Jahr 2012 abgeschlossen und von allen Beteiligten als sehr erfolgreich eingestuft.

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Joachim Müller