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Weiterentwicklung des Kennwertverfahrens für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen

02.01.2023

Das Kennwertverfahren dient dazu, den Flächenbedarf der nordrhein-westfälischen Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zu ermitteln. HIS-HE hat das Planungsinstrument entwickelt, um auf der Grundlage weniger Eingangsgrößen (Personal, Studierende, Drittmittel) zu berechnen, wie viel Nutzungsfläche (NUF 1-6) die einzelnen Fächer sowie die Hochschulverwaltung und die zentrale Bibliothek benötigen. Das Kennwertverfahren definiert seit über zehn Jahren einen überschlägigen Rahmen, der u.a. den Flächenbedarf von Baumaßnahmen der Hochschulen plausibilisiert. In Zukunft soll das Kennwertverfahren darüber hinaus genutzt werden, um die genehmigungsfähige Flächenausstattung mit möglichst geringem Prüfaufwand direkt zu bestimmen.

Im Jahr 2023 (Projektstufe 1) hat HIS-HE überprüft, inwieweit das Kennwertverfahren (KWV) weiterhin den strukturellen Rahmenbedingungen an den Hochschulen entspricht, die sich seit seiner Entwicklung und Implementierung verändert haben. Die Analysen haben gezeigt, dass der Flächenrahmen zwar insgesamt noch weitgehend plausibel erscheint, Unstimmigkeiten im Detail jedoch nicht mehr gut nachvollzogen werden können. Um die erforderliche Ergebnis- und Verfahrensqualität weiterhin zu gewährleisten, werden die Planungsansätze (Eingangsgrößen, Flächenkennwerte, Rechenschritte) aktualisiert.
 

Projektstufe 2: Was wird verändert?

Eine wesentliche Eingangsgröße ist das wissenschaftliche Personal. Hier sollen die personalstrukturellen Entwicklungen (insbesondere an den HAW) sowie die veränderte Finanzierung resp. die aktuellen Personalkosten berücksichtigt werden. Dies betrifft einerseits die Beschäftigten, die über QVM- und ZSL-Mittel finanziert werden, andererseits den Drittmittelbereich, für den die Drittmitteleinnahmen als Eingangsgröße zugrunde gelegt werden. Die Flächenkennwerte im Bürobereich werden an die modifizierten Eingangsgrößen anpasst, wobei die Landesvorgaben zu berücksichtigen sind.
Für das eigenständige Lernen der Studierenden wird ein neuer Flächenkennwert implementiert. Zudem wird ein Planungsansatz für den Flächenbedarf von innovativen Lehrraumkonzepten entwickelt. Die  Master-Studiengänge erhalten eigene Flächenansätze, soweit es für den Flächenbedarf insgesamt relevant ist. Schließlich wird die bisherige Eingangsgröße der „Studienplätze“ durch die Zahl der tatsächlich zu erwartenden Studierenden ersetzt.
Die bisherigen Planungsansätze im Laborbereich werden in mehreren Arbeitsschritten plausibilisiert und soweit erforderlich modifiziert. Dabei werden u.a. die unterschiedlichen Ausstattungsprofile klarer konturiert, u.a. auf der Grundlage von Begehungen vor Ort an den Universitäten und HAW.

Das KWV bietet die Möglichkeit, Sondertatbestände geltend zu machen. Von ihnen wurde in einem zunehmenden Maße Gebrauch gemacht, v. a. um die in den letzten Jahren eingetretenen Veränderungen an den Hochschulen besser berücksichtigen zu können. Die beschriebenen Aktualisierungen verfolgen auch das Ziel, Sondertatbestände – soweit nötig und möglich – als reguläre Ausstattungspositionen zu definieren. Darüber hinaus sollen die Bedingungen für zulässige Sondertatbestände klarer definiert werden.
 

Zusammenarbeit mit den Hochschulen

Die Hochschulen werden kontinuierlich und auf unterschiedlichen Ebenen in den Entwicklungs- und Aktualisierungsprozess eingebunden:

  • Interviews zur Datenerhebung und Fachgespräche zur Klärung einzelner Sachfragen;
  • hochschulübergreifende Online-Workshops;
  • Daten der Hochschulen zu den Themen Personal, Drittmittel, Studierende/Studienangebot;
  • Lenkungsgruppe mit Vertreter:innen der Universitäten und HAW, des Wissenschafts- sowie des Finanzministeriums NRW;
  • Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Lenkungsgruppe und weiteren Vertreter:innen aus den Hochschulen als Impulsgeber:innen;
  • Testphase für die Beta-Version des aktualisierten Berechnungstools des KWV.