Führungsverantwortung im Arbeitsschutz
Umsetzungsmöglichkeiten zur Pflichtenübertagung
Das Thema Verantwortung im Arbeitsschutz ist seit jeher ein viel diskutiertes Thema an Hochschulen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Übertragung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten auf einen Professor (Urteil vom 23. Juni 2016 - BVerwG 2 C 18.15) hat die Auseinandersetzung damit nochmals an Aktualität und Intensität gewonnen. Die Pflichtenübertragung ist ein mögliches Instrument der Hochschulleitung zur Organisation des Arbeitsschutzes.
Durch sie werden Pflichten, Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Führungskräfte übertragen. Mit dieser Übertragung kann die Hochschulleitung einen wesentlichen Teil der ihr obliegenden Organisationspflicht erfüllen. Durch die Übertragung übernimmt die verpflichtete Person im festgelegten Umfang die Pflichten des Unternehmers zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Fragen, wie die Mitwirkung von Führungskräften (u. a. Professoren) im Arbeitsschutz im Rahmen der Hochschulverwaltung gestaltet werden kann und welche Rahmenbedingungen zu beachten und einzuhalten sind, standen im Mittelpunkt dieser Veranstaltung.
Auf der Veranstaltung haben die Teilnehmenden einen Überblick über praktische Herangehensweisen und Umsetzungsmöglichkeiten erhalten und dadurch Anstöße für eigene Handlungsmöglichkeiten bekommen. Im Rahmen von Vorträgen und moderierten Gesprächen wurde die Thematik dargestellt.
Unter Beteiligung
- des Sachgebietes Hochschulen und Forschungseinrichtungen der DGUV,
- der Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands,
- der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulkanzler,
- des Deutschen Hochschulverbandes,
- des Hochschullehrerbundes und
- des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung e.V.
Die Rolle der einzelnen Akteure (von Hochschulleitung bis zur Sifa) und Möglichkeiten zur Umsetzung einer Pflichtenübertragung wurden vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
Vorträge
- Die Verantwortung und Rolle der Hochschulleitung
Klaus Joachim Scheunert, Kanzler der Technischen Universität Hamburg gemeinsam mit
Holger Robbert, ltd. Sicherheitsingenieur an der Technischen Universität Hamburg - Die Verantwortung und Rolle der Hochschulleitung
Dr. Sandra Westerburg, Kanzlerin der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin - Übertragung der Unternehmerpflichten an Hochschulen
Hans Joachim Grumbach, Leiter der Abteilung Hochschulen, Unfallkasse NRW - Die Rolle der Sicherheitsfachkräfte:
Unterstützung beim Aufbau einer Aufbau- und Ablauforganisation
Marianne Walther von Loebenstein , Leitende Sicherheitsingenieurin und ltde. Umweltbeauftragte an der Technischen Universität Berlin - Die Rolle und Unterstützung durch die Justitiariate
Norman Wojak, Justitiariat der Universität Duisburg-Essen - Die Rolle und Sichtweisen der Hochschulverbände
Dr. Hubert Mücke, Geschäftsführer des Hochschullehrerbundes – Bundesvereinigung e.V., - Die Rolle und Sichtweisen der Hochschulverbände
Sascha-Sven Noack, Rechtsanwalt beim Deutschen Hochschulverband - Pflichtenübertragung auf Grundlage der Aufbau- und Ablauforganisation des AGUM-Systems
Katharina Drechsler, Leiterin der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz an der Universität Bielefeld
Nähere Auskünfte
Urte Ketelhön